Stellungnahme des CCC zu den aktuellen Trojaner-Fällen bei der Bundesregierung: Online-Durchsuchung bei der Bundesregierung
netzpolitik.org veröffentlicht heute zwei interessante und bisher nicht öffentlich-zugängliche, ihnen von einer anonymen Quellen zugespielte Dokumente zur Online-Durchsuchung:
- Antwort auf einen Fragenkatalog des Bundesjustizministeriums an das Bundesinnenministerium
- Antwort auf einen Fragenkatalog der SPD-Fraktion an das Bundesinnenministerium
Kommentar? Da hat fefe einen sehr guten geschrieben … mir fehlen da erst mal die Worte.
Ach ja und nicht vergessen, der Bundestrojaner heißt jetzt Remote Forensic Software.
Gerüchte, dass unser Mielke 2.0 in Kürze zwecks IT-Fortbildung nach China reist, sind bisher unbestätigt …
Scheinbar ist nun der Bundestrojaner beschlossene Sache. Dafür möchten Sie extra das Grundgesetz ändern und heimliche Wohnungsdurchsuchungen erlauben. Naja offiziell heißt es aber, aber wenn ein Polizist in die Wohunng kommt soll dieser die Augen zu halten…bis er den PC findet.
Fragt man sich nur, wie er das mit geschlossenen Augen schaffen soll 🙂