Ehrfurcht vor Gott …

… in einem Schulgesetz?!? Nicht etwa als Überbleibsel vergangener Jahrhunderte, nein, im letzten Jahr als Abschnitt 2 dem §2 des NRW-Schulgesetz durch die CDU-Regierung hinzugefügt.

(2) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung.

(Quellen: Regierungsentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG))

Also ist bei der Erziehung zur “Achtung vor der Überzeugung des anderen” z.B. die Überzeugung des Atheisten ausgeschlossen? Mal von den anderen Widersprüchen abgesehen…

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