Die Mär von der sozialen Kirche(nsteuer)

Erstellt am 09.03.2010 um 18:30 Uhr | Diesen Beitrag drucken

So mancher, den ich kenne, zahlt Kirchensteuer nicht, weil er an Gott glaubt, sondern daran, dass dies Geld insbesondere auch sozialen Projekten der Kirchen zugute käme.

Doch nur etwa fünf Prozent der Kircheneinnahmen (Kirchensteuer und staatliche Zuwendungen aus Staatsverträgen usw.) werden für soziale Zwecke ausgegeben (Quelle). Die Finanzierung kirchlicher sozialer Einrichtungen folgt den gleichen Regeln wie die der kommunalen, ist über Leistungsentgelte wie z.B. Pflegesätze staatlicher Kostenträger geregelt. (Mit dem großen Unterschied, dass Mitarbeitende kirchlicher Einrichtungen Arbeitnehmer zweiter Klasse mit weniger Rechten sind, siehe auch hier.)

Auf die Frage “Die Kirche unterhält mit den Mitteln aus der Kirchensteuer ja auch viele soziale Einrichtungen. Einmal angenommen, die Kirche würde von den Einnahmen aus der Kirchensteuer nur einen sehr geringen Teil oder gar nichts für soziale Zwecke ausgeben. Wäre das für Sie persönlich ein Grund aus der Kirche auszutreten oder wäre das für Sie kein Grund?” antworten knapp 47% mit Ja - sie würden also austreten. Unter den 14-29jährigen sind es sogar 61%, unter den 30-44jährigen immerhin noch 56% (Quelle: fowid)

Matthias Krause kommt in seinem Artikel “Nur 5 Prozent Soziales” zu dem Schluss, dass die Allgemeinheit von Kirchenaustritten profitiert:

Kirchenaustritte entlasten die Allgemeinheit

Bereits mit der bisherigen Angabe von 10 Prozent ergab sich der Effekt, dass die Allgemeinheit finanziell von Kirchenaustritten profitiert: Denn während von der gezahlten Kirchensteuer nur 10 Prozent der Allgemeinheit zugute kommen, fließen von der eingesparten Kirchensteuer im Schnitt etwa 33 Prozent an den Staat – weil die gesparte Kirchensteuer ja besteuert wird.

Mit der neuen Angabe von 5 Prozent führt das dazu, dass von einem Euro gezahlter Kirchensteuer rechnerisch etwa 5 Cent direkt für soziale Zwecke ausgegeben werden, während von einem “gesparten” Kirchensteuer-Euro etwa 33 Cent der Allgemeinheit zugute kommen.´[…]

Thielmanns “Faustformel”

Thielmann erwähnt aber auch eine “Faustformel”, derzufolge sich jeder Kirchensteuer-Euro “verdreifache” soll. Selbst, wenn das so wäre, würde die Allgemeinheit immer noch von Kirchenaustritten profitieren, denn in dem obigen Beispiel würden dann wertmäßig 15 Cent aus der Kirchensteuer sozialen Zwecken zugute kommen, während dem nach wie vor die 33 Cent gegenüber stehen, die der Staat von der gesparten Kirchensteuer profitiert – und die er zur Kompensation der kirchlichen Zahlungen einsetzen könnte, ja müsste.

Wer austritt, kann selbst bestimmen, welchem guten Zweck er das so gesparte Geld spenden möchte.

Für weitere Informationen zu diesem Thema, finanzielle Kirchen-Privilegien usw., siehe auch: Kirche und Geld und Kirchenprivilegien abschaffen sowie kirchensteuer.de

   
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“Kirchenrecht bricht Streikrecht”

Erstellt am 08.03.2010 um 15:22 Uhr | Diesen Beitrag drucken

Nennt man es hier. Da ich das Streikrecht nicht nur für ein Grundrecht (gemäß unseres Grundgesetzes) halte, sondern auch für ein Menschenrecht, spricht ein Freund meiner Meinung nach zu Recht von: "Kirchenrecht bricht Menschenrecht”

Worum geht es? Am 3. März entschied das Arbeitsgericht Bielefeld, dass Streikaufrufe in diakonischen Einrichtungen unzulässig sind.

Siehe auch: ver.di bedauert Entscheidung des Arbeitsgerichts Bielefeld

Streik in zwei Landeskirchen verboten:

Am 3. März 2010 urteilte das Arbeitsgericht Bielefeld in erster Instanz, dass ver.di in der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und deren diakonischen Werken nicht streiken darf, um bessere Arbeits- und Lohnbedingungen zu erreichen. Betroffen sind in NRW auch die Einrichtungen der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe.

Die ver.di-Arbeitsniederlegungen im Mai und September 2009 hatten die Arbeitgeber beim Diakonischen Werk der EKD so unter Druck gebracht, dass sie in der Arbeitsrechtlichen Kommission am 19. November 2009 schließlich deutlich höheren Löhnen zustimmten. Damit die Diakoniebeschäftigten nie wieder so viel Druck ausüben können, haben die Arbeitgeber das weltliche Arbeitsgericht angerufen, um ihnen das Streiken auf alle Zeiten verbieten zu lassen. Diakonie-MitarbeiterInnen sollen in Lohnkonflikten dauerhaft unterlegen sein.

Weiter heißt es, Jürgen Kühling, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., zeige sich optimistisch für die kirchlichen ArbeitnehmerInnen:

“Das erstinstanzliche Urteil überrascht mich nicht. Es ist aber noch alles offen. Alle gehen davon aus, dass das Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht geht, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht Arbeitsniederlegungen im Kirchenbereich einfach verbietet. Das Bundesverfassungsgericht hat die beiden Grundrechte der Koalitionsfreiheit und der Kirchenautonomie im Bereich der Religionsausübung abgewogen aufeinander zu beziehen; es hatte noch nie einen vergleichbaren Fall. Ich denke, Arbeitnehmer bei den Kirchen können optimistisch sein, was das Streikrecht betrifft.”

Der Vizepräsident des Diakonischen Werkes der EKD, Wolfgang Teske, begrüßt das Urteil zum Streikverbot:

"Mit der Entscheidung wird bestätigt, dass die Streikaufrufe in diakonischen Einrichtungen im Herbst letzten Jahres unzulässig waren und künftig nicht wiederholt werden dürfen"

In kirchlichen/diakonischen Einrichtungen gibt es keine Betriebsräte, sondern nur Mitarbeitervertretungen (MAV) – mit erheblich weniger Rechten (siehe auch hier).

Aber selbst diese wenigen Rechte waren den kirchlichen Arbeitgebern anscheinend noch zu viel:

Ganz neu: MAVen müssen über Lohnverhandlungen schweigen

Dass der Dritte Weg kein Ersatz für Tarifverhandlungen sein kann, zeigt das Urteil des Kirchengerichtshof der EKD vom Januar 2010. Danach dürfen Mitglieder von Mitarbeitervertretungen (MAV) die Beschäftigten weder zu Lohnforderungen befragen, noch über den Stand der Verhandlungen in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen informieren. Wie sollen die Beschäftigten künftig ihre Forderungen vortragen oder sich zur Annahme eines Verhandlungsergebnisses äußern? Die Mitglieder von Arbeitsrechtlichen Kommissionen hatten noch nie eigene finanzielle Mittel für solche demokratische Kommunikation – nun ist der Weg über die MAV auch noch versperrt. Auch Unterstützungsaktionen für die Arbeitnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission dürfen MAVen nicht organisieren.

Der oben genannte “Dritte Weg” ist die Regelung der Arbeitsverhältnisse in der katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland und soll eine einvernehmliche Gestaltung der Arbeitsvertragsrichtlinien und der Vergütung in einer paritätisch besetzten Kommissionen sicher stellen.

Dieser Dritte Weg gilt allerdings längst als gescheitert.

Bislang werden die Arbeits- und Einkommensbedingungen in den kirchlichen Einrichtungen von einer »Arbeitsrechtlichen Kommission« festgelegt. Diese ist zwar paritätisch mit Unternehmens- und Beschäftigtenvertretern besetzt, im Zweifelsfall entscheidet aber eine Zwangsschlichtung. Während die Kirchen ihren Beschäftigten in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen früher stets das Einkommensniveau des öffentlichen Dienstes zugestand, verschaffen sie sich seit einigen Jahren durch Lohnkürzungen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber kommunalen Häusern. Laut ver.di liegen die Verdienste Neueingestellter mittlerweile um bis zu 30 Prozent unter diesem Niveau.

(Quelle)

Beliebigkeitsklauseln und AVR-Flucht

Was Arbeitsrechtliche Kommissionen beschließen, wird immer häufiger von diakonischen Arbeitgebern ignoriert. Viele Landeskirchen haben Beliebigkeitsklauseln geschaffen. Danach muss sich ein Arbeitgeber nicht an das Arbeitsrecht des Diakonischen Werkes halten, bei dem er Mitglied ist – er muss nur irgendein kirchliches Vertragswerk anwenden.

(Quelle)

Immer mehr Beschäftigte des Diakonischen Werks weigern sich, den tarifrechtlichen Sonderweg der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mitzugehen. Das ist auf der Delegiertenversammlung zur Wahl der Arbeitnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) des Diakonischen Werkes am heutigen Donnerstag deutlich geworden. […] Auf der Delegiertenversammlung in Hannover hatten zuvor Arbeitnehmervertreter aus regionalen Diakonischen Werken die weitere Mitarbeit in der ARK verweigert, indem sie keine Arbeitnehmervertreter wählten. Anlass waren die Erfahrungen der Beschäftigten mit jahrelangen Nullrunden in der Diakonie, die erst nach den von ver.di-Kolleginnen und -Kollegen durchgeführten Aktionen und Warnstreiks beendet werden konnten. Kritisiert wurde auf der Versammlung vor allem, dass in der Kommission ein fairer Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht möglich sei.

In der ARK werden die Regelungen der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) für die etwa 150.000 Beschäftigten in den Diakonischen Einrichtungen im Rahmen des tarifrechtlichen Sonderwegs der Kirchen beschlossen.

(Quelle)

Das Grundgesetz gilt innerhalb kirchlicher Einrichtungen nur eingeschränkt. Die ArbeitnehmerInnen (Verwaltungsangestellte, HauswirtschaftlerInnen, ErzieherInnen, KrankenpflegerInnen, SozialarbeiterInnen usw.)  des nach dem Staat zweitgrößten Arbeitgebers in Deutschland müssen Einschränkungen ihrer individuellen Freiheiten hinnehmen (z.B. besteht für sie keine Religionsfreiheit, für den Fall des Kirchenaustritts wird mit Kündigung gedroht usw.) und haben weniger Rechte als Kollegen in anderen Wirtschaftszweigen, die durch Staatsverträge, die meist aus der Zeit der Weimarer Republik und der Nazi-Diktatur unverändert in die bundesdeutsche Verfassung übernommen wurden, geregelt werden.

Dies trifft Millionen Menschen. Obwohl die Finanzierung kirchlicher sozialer Einrichtungen den gleichen Regeln wie die der kommunalen folgt, über Leistungsentgelte wie z.B. Pflegesätze staatlicher Kostenträger geregelt ist, sind die dort arbeitenden Menschen Arbeitnehmer zweiter Klasse. Das muss ein Ende haben. Ordentliche Tarifverträge, Betriebsräte  und gleiche Rechte müssen her. Die Kirchenautonomie sollte sich auf den verkündigungsnahen Bereich beschränken und dieser sollte auch von den Kirchen selbst finanziert werden (und nicht wie bisher Bischofsgehälter vom Staat bezahlt werden etc.).

Die Staatsverträge mit den Kirchen gehören komplett auf den Prüfstand. Es geht auch nicht an, dass mit diesen jeder, egal ob anders- oder nicht gläubig, gezwungen wird, die Kirchen zu finanzieren. Das ist eine nicht zu tolerierende Benachteiligung anderer Weltanschauungen.

Man kann daher nur hoffen, dass ver.dis Weg durch die Instanzen von dem Erfolg gekrönt sein wird, den Jürgen Kühling weiter oben nennt und er dies nicht zu optimistisch sieht.

Wieder einmal zeigt sich, wie wahr Gerd Lüdemanns Worte sind:

Die freiheitlich-demokratischen Ideale und Werte, die sich jetzt auch im Grundgesetz finden, wurden während der Aufklärung gegen die sich auf Gott und Bibel berufenden Kirchen durchgesetzt. Und weder der Gott Jahwe des Alten Testaments noch der Vater Jesus Christi, noch beide in einer Person, noch Allah vertreten die Werte unseres freiheitlich-demokratischen Staates. Sie müssen sie erst noch erlernen.

Die Kirchen haben da noch viel zu lernen. Lehren wir es sie.

Wie sagte schon der olle Hillel sinngemäß: Wer, wenn nicht wir? Wann, wenn nicht jetzt?

Siehe auch:

   
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„Katholische Kirche ist größte Schutzorganisation für Pädosexuelle“

Erstellt am 07.03.2010 um 16:22 Uhr | Diesen Beitrag drucken

So zitiert Der Westen die Sexual-Psychologin Sophinette Becker, die als Ursache dafür die “autoritären Strukturen, die Tradition der Vertuschung und die Doppelmoral der katholischen Kirche” ausmacht.

Im Spiegel kritisiert Eugen Drewermann

eine "repressive Sexualmoral", die zu "Verformungen der Triebentwicklung schon im Kindesalter, bei Jugendlichen, bei Klerikern" führe. "Und es ist keine Übertreibung zu glauben, dass die Furcht der katholischen Kirche vor der Homosexualität begründet ist in den Folgen ihrer eigenen Sexualfeindlichkeit." […] Nach Einschätzung Drewermanns hat der Missbrauch in der katholischen Kirche einen noch weitaus größeren Umfang als bisher angenommen. "Man muss unterstellen, dass in all den Ländern, in denen die katholische Kirche Macht besitzt, Kinder auszubilden und ein Monopol sogar zu erheben, in vielen Bildungsbereichen die gleichen Fakten aufzufinden sein werden." Jetzt gehe es um Irland, die USA und Deutschland - "aber man kann mit Blindheit vermuten, dass es bei näherem Nachsehen viele andere katholisch geprägte Länder womöglich noch viel ärger betreffen wird".

Erschütternde Details im Missbrauchsskandal

Brutale Quälereien, sexuelle Übergriffe und eine Kultur des Wegschauens: Der Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche in Deutschland nimmt immer größere Dimensionen an.

“Seine Peinlichkeit” (wie ihn die Süddeutsche nennt) Bischof Mixa zeigt sich hingegen weiterhin unfähig (oder unwillig?) die Ursachen des Problems zu erfassen und beim Namen zu nennen und prangert die 68er und die “sogenannte sexuelle Revolution” an (Quelle).

Kurz: Seine Peinlichkeit Bischof Mixa hat mal wieder gar nichts verstanden. Aber das sind wir ja von ihm gewohnt, um nur mal zwei Beispiele von zig zu nennen.

Da nehmen sich seine Beteuerungen

Als Seelsorger mache es ihn "zutiefst betroffen", wie selbst Priester in "entsetzlicher Weise schuldig werden können"

für mich nicht gerade glaubwürdig aus, eher als Krokodilstränen – ebenfalls wie gewohnt.

Statt sich endlich mal an die eigene Nase zu packen, wirklich etwas zu unternehmen, um die Gefahr immer wieder neuer Opfer, weiterer missbrauchter Kinder, bestmöglich abzuwenden, will man weiter vertuschen (“Mixa verteidigte die Praxis der katholischen Kirche, Verdachtsfälle von Missbrauch vornehmlich intern zu regeln.”) und ignoriert professionelle Hilfe:

Wie Blinde, die glauben, sehen zu können

Präventionsexperte Klaus Beier von der Berliner Charité hat ein Konzept - nur im Vatikan will davon keiner etwas hören. […]

SPIEGEL ONLINE: Was würde denn passieren, wenn die Kirche endlich offener und transparenter mit dem Thema umginge?

Beier: Das würde uns helfen, potentielle Pädophile viel früher auszumachen und ihnen rechtzeitig beizubringen, wie man das eigene Verhalten kontrolliert - bevor es Opfer gibt. Unsere jetzigen Patienten sind um die 40, wenn es gelänge, jüngere Männer mit bereits ausgeprägter Präferenzstruktur zu erreichen, wäre ein großer Schritt getan. Dazu müsste die Kirche fachgerechte Diagnostik und Therapie unterstützen. […]

SPIEGEL ONLINE: US-Forscher wie David Finkelhorn gehen davon aus, dass ein streng hierarchisches Setting die Wahrscheinlichkeit von Missbrauch generell erhöht.

Beier: Ein geschlossenes System mit klaren Gesetzen führt dazu, dass sich potentielle Täter in einer falschen Sicherheit wiegen. Sie glauben, wenn man den Regeln folgt, ist alles unter Kontrolle. Gleichzeitig haben sie eine geheime Welt - das sind ihre Phantasien. […]

SPIEGEL ONLINE: Sie haben einen Brief an Papst Benedikt XVI. geschrieben, in dem Sie der Kirche Hilfe anbieten im Kampf gegen Kindesmissbrauch. Hat sich der Vatikan über Ihren Vorstoß gefreut?

Beier: Nun, man hat sich bedankt, meinen Vorschlag zur Kenntnis genommen und mir mitgeteilt, dass man die Unterlagen zur Kurie weiterleiten wolle. Das ist allerdings schon über ein Jahr her. […]

Ignorieren, vertuschen, einschüchtern, abmahnen …

Der Guardian berichtete 2003 von einem Dokument des Vatikan aus dem Jahre 1962, das “strikteste Geheimhaltung” beim Umgang mit sexuellem Missbrauch anordnete und denen die nicht schweigen mit Exkommunikation drohte. Offiziell galt dies “nur” bis 2001.

Das Bistum Regensburg scheint kostenpflichtige Abmahnungen für einen angemessenen Umgang mit dem Thema Missbrauch zu halten:

Gestern machte die Süddeutsche Zeitung bekannt, wie ein katholischer Würdenträger aus dem Bistum Regensburg Hinweise auf Kindsmissbrauch mit Abmahnungen erstickte. Der Fall eines Marburger Bloggers deutet darauf hin, dass dies kein Einzelfall gewesen sein könnte.

(Quelle: Mehr Abmahnmissbrauch im Bistum Regensburg?)

Zum Fall des Marburger Bloggers hatte ich hier bereits ausführlicher geschrieben.

Sieht so ehrliches Interesse, Opfern wie Tätern zu helfen, ehrliche Betroffenheit aus? Sieht so ehrliches Bestreben aus, etwas zu verbessern?

So sieht für mich die völlige Unfähigkeit, wenn nicht gar der völlige Unwillen aus, aus den eigenen Fehlern zu lernen.

Ich schließe daraus, dass die Katholische Kirche, jeder ihrer Verantwortlichen sowohl eine nicht unerhebliche Mitverantwortung an den Verbrechen an Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Obhut stehen, wie auch daran, dass Menschen in ihren Reihen zu Tätern werden, tragen.

Zum einen durch die von ihr verkündeten Lehren, die von ihr angewandte “Moral”, zum anderen durch ihren Umgang mit den Folgen dieser - Wegschauen, Vertuschen, Bedrohen.

Das sollte endlich mal zu deutlichen Konsequenzen führen. Ich frage mich ernsthaft, wie man solchen Institutionen noch Kinder anvertrauen kann, wie man darauf kommt, solche seien berechtigt in Ethikbeiräten, Rundfunkräten etc. Einfluss auszuüben.

Siehe auch: Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche

(Leider mal wieder ein Beitrag für meine Reihe “Christliche Werte?”)

   
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BVG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Erstellt am 02.03.2010 um 19:48 Uhr | Diesen Beitrag drucken

Die gespeicherten Telekommunikationsdaten sind “unverzüglich zu löschen” und “dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden”.

 

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

(Quelle: Pressemitteilung des BVG)

Mit zu den Gewinnern dieses Prozesses zu gehören, freut mich natürlich. Aber die Freude bleibt mir leider im Halse stecken.

Malte Welding trifft da mit seinem Beitrag “Wölfe weiter mit der Beaufsichtigung der Schafe beauftragt – Schafe äußern sich zufrieden” auch meine Bedenken gut.

Da hat niemand aus Versehen oder weil er es nicht besser wusste, ein grundgesetzwidriges Gesetz erlassen. Nein, da wurde ganz gezielt gegen das Grundgesetz verstoßen. Und denen, die diesen Verstoß verantworten, gibt man nun diese Angelegenheit wieder in die Hände:

Genau der Gesetzgeber, der die erste Attacke auf die Verfassung geritten ist. Das liegt in der Natur des Rechtsstaates. Dass aber DIESELBEN PERSONEN es noch einmal versuchen dürfen – das liegt daran, dass es bei uns leider nicht üblich ist, dass gezielter Verfassungsbruch personelle Konsequenzen hat. Personelle Konsequenzen gibt es bei vagen Hitlervergleichen, fragwürdigem Dienstwagengebrauch und Flugzeugmissbrauch – die Verfassung zu schänden ist unproblematisch.
Es müsste jetzt eine Rücktrittswelle ohne gleichen geben. Stattdessen werden die Wölfe weiter die Schafe hüten. Und die Schafe? Die feiern.

Stellen wir uns unser Grundgesetz als Damm vor, dann bedeutet dieses Urteil nur, dass ein gezielt gegrabenes Loch zugeschüttet wurde. Niemand hindert jedoch diese Leute daran, ein Loch genau daneben zu buddeln. Sie tun nicht nur das bzw. werden es tun, nein, sie buddeln laufend unzählige Löcher, im Wissen darum, dass ein paar mehr oder weniger unbeanstandet bleiben, viele kleine auch schnell ein großes werden und sie den Damm so schon noch zum Brechen bringen werden.

Die Flutwelle wird die meisten überraschen. Beim Feiern über ein gerade gestopftes Loch.

Die Konsequenzen zu ziehen, mit der Symptomdoktorei endlich aufzuhören und den Buddlern die Schaufel aus der Hand zu nehmen, das erscheint den meisten – auch dem BVG – wohl immer noch zu erschreckend. Dass die Alternative ein Schrecken ohne Ende ist, das wollen sie nicht wahr haben.

   
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I feel that ice is slowly melting…

Erstellt am 19.02.2010 um 19:16 Uhr | Diesen Beitrag drucken

Here comes the sun!

Little darling, the smiles returning to the faces, little darling, it seems like years since it’s been here …

Gedacht als kleine Unterstützung der Vögel, die da heute im Garten und Wald aus Leibeskräften nach Frühling zwitscherten ;-)

Die Sehnsucht wächst nach  … die Haut kitzelnden Sonnenstrahlen … den wehenden Farben duftender Blumen … Kuchengenuss im Straßencafe … Lächeln … raus aus dem Winterschlaf … dem prickelnden neuen Erwachen …

Here comes the sun!

   
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Abmahnung à la Bistum Regensburg (Update 14 Uhr)

Erstellt am 24.01.2010 um 08:03 Uhr | Diesen Beitrag drucken

Das Bistum Regensburg hat schon eine sehr eigene Auffassung von Recht, von seiner Auffassung von Ethik mal ganz zu schweigen.

Es ließ dieser Tage den Brights Marburg durch das Rechtsanwaltsbüro Romatka & Collegen, München, eine kostenpflichtige Abmahnung zukommen (mit nur einem Tag Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung), weil, so behauptet es, folgende Aussage in diesem Artikel der Brights Marburg nicht den Tatsachen entspräche:

Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte nach der Verurteilung eines pädophilen Pfarrers wegen Ministranten-Missbrauchs deutlich vor der Wiedereinsetzung des Priesters in der Jugendarbeit gewarnt. Das Bistum Regensburg ignorierte das Statement des Gerichts und der heimlich sexhungrige Pfarrer von Riekhofen wurde 2007 prompt rückfällig.

Die Brights Marburg verlinken diesbezüglich als Quelle einen Artikel des Handelsblatts, indem es heißt:

Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte nach der Verurteilung eines Priesters wegen Kindesmissbrauchs eindeutig vor der Wiedereinsetzung des Geistlichen in der Jugendarbeit gewarnt. Das Bistum Regensburg ignorierte die Empfehlung des Gerichts und der Priester wurde prompt rückfällig.

Trotzdem hat das Handelsblatt (Stand: 21.01.2010) keine Abmahnung erhalten.

Hat das Regensburger Wochenblatt eine Abmahnung erhalten? Es schreibt nämlich sehr deutlich:

Halte dich ferne von einer Sache, bei der Lüge im Spiel ist”, heißt es im zweiten Buch Mose (23,7). Offenbar nimmt es der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller mit der Wahrheit nicht so genau: Er hat, um die Einsetzung eines verurteilten Sexualstraftäters als Priester in Riekofen bei Regensburg zu rechtfertigen, nach Wochenblatt-Recherchen die Unwahrheit gesagt.

Weiter heißt es dort:

Wie dem Wochenblatt jetzt bekannt wurde, handelt es sich bei dem vom Bistum immer wieder zur Rechtfertigung des Einsatzes von Pfarrer Peter K. in Riekofen zitierten „Fachgutachten” gar nicht um ein solches. Justizsprecher Dr. Andreas Quentin vom Oberlandesgericht Nürnberg legt auf diese Feststellung wert: „Wir sprechen nur dann von Gutachten, wenn ein vom Gericht bestellter Gutachter eingesetzt wird”. Das Bistum aber bezieht sich allenfalls auf eine Stellungnahme des Therapeuten von Pfarrer K.. Unwahr ist auch, anders als das Bistum stets behauptete, dass der Therapeut von Gerichts wegen bestellt wurde. Vielmehr hat ihn der Personalreferent des Bistums damals für Pfarrer K. ausgesucht

Laut Regensburger Wochenblatt gab es jedoch auch von Seiten der Justiz einen Gutachter: Dr. Bernd Ottermann vom Bezirksklinikum Straubing, Fachmann auf dem Gebiet der Forensik. Dieser will sich zu dem Gutachten nicht weiter äußern, sagt nur soviel:

“Ich habe damals klar und deutlich gemacht, dass ein Einsatz in der Jugendseelsorge für Herrn K. auf keinen Fall mehr in Frage kommen darf”

Der vom Personalreferenten des Bistums Regensburg ausgesuchte Therapeut soll hingegen in einer Stellungnahme geäußert haben, bei Pfarrer Peter K. liege “keine pädophile Fixierung” vor.  Das meint eventuell Bischof Müller, wenn er (laut Handelsblatt) “jede Mitverantwortung für einen mutmaßlichen Kindesmissbrauch durch den vorbestraften Pfarrer seines Bistums” bestreitet und Pfarrer Peter K. “geheilt” nennt:

Zu Beginn der Herbstvollversammlung in Fulda hatte er am Montag sein Verhalten gerechtfertigt. Ein Gutachten habe den 39-jährigen Geistlichen aus Riekhofen als geheilt eingestuft.

Heilung? Bei Pädophilie?

Dazu aus einem Interview mit dem Psychoanalytiker Micha Hilgers (Quelle):

“Die Katholische Kirche zieht Pädophile an”

Der Psychoanalytiker Micha Hilgers hat es als “völlig verantwortungslos” bezeichnet, einem straffällig gewordenen pädophilen Priester wie in Riekofen noch einmal eine Kirchengemeinde zu übertragen. “Es ist geradezu bizarr, ihn wieder in die deliktnahe Situation hineinzubringen”, sagte Hilgers, der seit vielen Jahren pädophile Straftäter betreut, der Deutschen Presse-Agentur. Abwegig sei es auch, wenn der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller davon spreche, der Priester sei nach einer Therapie als “geheilt” betrachtet worden: Pädophilie sei nicht “heilbar”, sondern bestehe lebenslang, betonte Hilgers. […]

Therapie ist möglich, Heilung ist nicht möglich”, erläuterte er. “Typisch für eine gescheiterte Behandlungssituation ist, dass sich der Therapeut und der Betroffene der Illusion hingeben, die Neigung sei überwunden. Es geht vielmehr darum, dass der Betroffene lernen muss, seine Neigung zu kontrollieren, sie nicht auszuleben.”, sagte Hilgers.

Entscheidend dabei sei, dass der Pädophile von vornherein Situationen vermeide, die ihn in Versuchung führen könnten, zum Beispiel Kinderspielplätze, Schulen oder Jugendgruppen. Ein Priester, der einmal auffällig geworden sei, könne deshalb nie mehr in einer Gemeinde arbeiten, weil er dort zwangsläufig wieder mit Kindern zu tun habe. […]

Die Wiedereinsetzung von K. in der Pfarrseelsorge 2004 steht im klaren Widerspruch zu den Leitlinien der Bischofskonferenz von 2002. Darin heißt es deutlich:

VI. Kirchliche Strafmaßnahmen

12. Nach Verbüßung seiner Strafe werden dem Täter keine Aufgaben mehr übertragen, die ihn in Verbindung mit Kindern und Jugendlichen bringen.

Geistliche, die sich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht haben, werden nach Verbüßung ihrer Strafe nicht mehr in Bereichen eingesetzt, die sie mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung bringen.

Das zumindest hätte Bischof Müller wissen müssen und ich bin sehr sicher, das wusste er auch. Doch Selbstkritik, Fehler eingestehen ist wahrlich nicht die Stärke eines Bischof Müller.

Wie schreibt die Süddeutsche am Ende ihres Artikels “Das Geheimnis des Beichtvaters”:

Keine Entschuldigung

[…] In Riekofen glauben nicht mehr viele, dass Gerhard Ludwig Müller einen Fehler eingestehen wird. Ein Kirchenfürst wie er bittet nicht um Absolution beim Volk.

So ist es. Da mahnt man lieber Blogs – Menschen – ab, die wagen, auf solche unglaublichen Fehler hinzuweisen. Wobei man da – anscheinend – auch noch einen großen Bogen um die Presse macht, die hat schließlich nicht nur meist gut bestückte Rechtsabteilungen, sondern weiß sich auch ansonsten zu wehren. Dann würde solch mieses Verhalten wie das des Herrn Müller & Co gar noch eine breite Öffentlichkeit finden…

Ein Einschüchterungsversuch? Aus meiner Sicht ja. Aber da hat Herr Müller die Rechnung ohne den Wirt die Blogger gemacht.

Ach und überhaupt, Kindesmissbrauch! Da kennen das Bistum Regensburg und Bischof Gerhard Ludwig Müller viel Schlimmeres:

Warum das Bistum Regensburg mit K. geradezu feinfühlig umgegangen ist, kann man angesichts der Personalführung von Bischof Gerhard Ludwig schwer nachvollziehen. So strafte er einst den Ruhestands-Pfarrer Siegfried Felber mit einer Rentenkürzung von 600 Euro, weil er eine Predigt auf einer ökomenischen Hochzeit gehalten hatte. Einen Kinderschänder rehabilitierte er dagegen.

(Quelle)

Ein Skandal und eine Verhöhnung der missbrauchten Kinder sondergleichen. Ich kann wieder mal gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen will …

Siehe auch:

Ich bin gespannt, wie die Geschichte ausgeht.

Wieder ein “schönes” Beispiel für meine kleine Reihe “Christliche Werte”.

Nachtrag:  In einem Gespräch ergab sich gerade, dass man mein “Heilung? Bei Pädophilie?” missverstehen könnte. Damit das nicht passiert, hatte ich den Ausschnitt aus dem Interview mit Micha Hilgers folgen lassen.

Trotzdem noch mal zur Klarstellung: Ich denke ganz und gar nicht, dass jemand wirklich etwas für seine Pädophilie kann. Ebenso wenig, wie ich oder jemand anders etwas für seine Neigungen, welcher Art auch immer, kann. Niemand ist deshalb “böse”, gehört “weg gesperrt” etc. Problematisch wird es, wenn Neigungen zum Missbrauch anderer Menschen führen. Zu Verletzungen, welcher Art auch immer, auch sich selbst. Dagegen muss man etwas tun und das etwas heißt Therapie. “Strafe” erachte ich für sinnlos, sie bringt ebenso wenig wie Rache.

Würden wir einen Menschen mit Suchtproblematik, mit großen Alkoholproblemen ausgerechnet als Barkeeper einsetzen? Selbst, wenn er inzwischen “trocken” ist? Wohl kaum. Jemand mit Legasthenie als Lektor? Da gäbe es sicher geeignetere Arbeitsplätze. Die Vergleiche mögen für einige hinken, aber sie zeigen hoffentlich das Muster dahinter, das ich meine.

Wir tragen eben nicht nur für uns selbst Verantwortung, sondern auch für einander. Die Probleme, Neigungen etc. eines anderen zu missachten, ist verantwortungslos. Und deshalb trägt ein Bischof Müller (wie jeder andere, der Pfarrer K. wieder in die für ihn und andere gefährliche Situation brachte) am Geschehenen Mitverantwortung. Dies von sich zu weisen, halte ich für mies. Ob es christlich ist, darüber mögen Christen urteilen. Und bitte auch die Konsequenzen ziehen.

   
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Kleine Hunderacker suchen dringend neue Rudel!

Erstellt am 23.01.2010 um 20:34 Uhr | Diesen Beitrag drucken

Hey, sind wir nicht wahre Prachtexemplare? Unsere Frau Mutter ist ein Labrador-Retriever-Mix, unser Papa ein Labrador und wir pechschwarzen Fellbündel haben natürlich nur das beste von Beiden in uns vereint! ;-)

Hunderacker 1 von 13

Wir suchen dringend neue Rudel, Zweibeiner, die unsere Liebenswürdigkeit und Klugheit natürlich zu schätzen wissen! Wir versprechen: Mit uns wird euer Leben nicht nur wieder so richtig abenteuerlich, nein, auch eure Feiertagspfunde schwinden blitzschnell! ;-)

Wir zählen auf euch! Meldet euch bitte hier im Blog!

   
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Darwin Era Kalender +151

Erstellt am 15.01.2010 um 18:02 Uhr | Diesen Beitrag drucken

Schon Mitte Januar und noch keinen schönen Kalender für dies Jahr an der Wand? Das lässt sich schnell ändern! Und das auch noch gratis! ;-)

Einfach hier den Darwin Era Kalender +151 kostenlos runterladen:

http://www.perihel.at/darwinera/

Darwin Era Kalender +151

Der Kalender steht dieses Jahr ganz im Zeichen der Entlarvung des Aberglaubens und bietet interessante, informative Texte (Quellen sowie weiterführende Literatur zu den Themen der einzelnen Kalenderblätter finden sich hier). Gesetzliche Feiertage für Deutschland, Österreich und die Schweiz wurden hervorgehoben. Auch ein paar ganz neue Feiertage … ;-)

Die Blätter sind für das Format A3 optimiert, aber auch auf andere Größen skalierbar, eine A0-Posterversion soll in Kürze folgen.

Der Darwin Era Kalender ist ein nicht-kommerzieller offener Kalender und wird unter der Creative Commons Attribution No-derivatives (cc-by-nd) 3.0 Lizenz veröffentlicht. Das bedeutet: Der Kalender darf bedenkenlos vervielfältigt, kopiert und weitergegeben werden.

Herzlichen Dank dafür an Herbert Haas!

(via Kritisch gedacht, thx!)

   
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Delikat serviert: Eiszapfen an Wintersonne

Erstellt am 12.01.2010 um 17:52 Uhr | Diesen Beitrag drucken

Das Menu, das uns der Winter zur Zeit serviert, ist ja wahrlich ein Leckeres! ;-) Hier habe ich für euch einmal die Nachspeise heute festgehalten:

Eiszapfen an Wintersonne 1

Hach … ;-)

Eiszapfen an Wintersonne 2

Kann man sich an so etwas überhaupt satt sehen?

Dies und mehr und auch in groß > hier ;-)

   
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Daisy’s Winterwonderland

Erstellt am 09.01.2010 um 15:25 Uhr | Diesen Beitrag drucken

Endlich richtig Winter hier! So darf das jetzt jedes Jahr kommen! Dann sind Yetis wie ich so richtig rundum zufrieden ;-)

Eiszapfenwindspiel

Eiszapfenwindspiel

Hungriger Besuch

Hungriger Besuch ;-)

 

Mehr Bilder vom Oerlinghauser Winterwonderland, das Tief Daisy gerade kunstvoll mit ordentlich Wind und viel weiterem Schnee vervollkommnet, findet ihr >> hier.

Ach ja, war so viel los, habe ich ja ganz vergessen: Alles Gute für 2010 wünsche ich euch! Ich prophezeie mal ein schönes Jahr! ;-)

   
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