Bundeswehreinsatz beim G8

Art. 35 GG besagt, dass ein Bundeswehreinsatz im Inneren nur bei besonders schweren Naturkatastrophen und Unglücksfällen erlaubt ist. Die Sicht des G8 als schwere Naturkatastrophe bzw. schwerer Unglücksfall ist überlegenswert, in der Tat … das dachte wohl auch unsere Regierung und pfiff auf Art. 35 und die bewährte (und auf bitteren Erfahrungen 1933-45 beruhende) Aufgabenteilung zwischen Polizei und Militär, wie auch folgendes G8-Video zeigt: G8-TV

Laut ddp ist die Bundeswehr

zur Sicherung des G8-Gipfels mit 1100 Soldaten und Mitarbeitern im Einsatz. Für Transporte wurden sechs so genannte Verbindungsboote und mehrere Hubschrauber bereit gestellt. Zur Überwachung des Ostseebades werden Panzerspähwagen vom Typ Fennek und eine Fregatte eingesetzt. Die Luftwaffe kontrolliert das Geschehen am Himmel. Außerdem sind zwei Minenjagdboote im Einsatz. Angefordert wurde die Bundeswehr vom Land Mecklenburg Vorpommern und vom Bundespresseamt. Artikel 35 des Grundgesetzes erlaubt den Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren auf dem Wege der technischen-logistischen Amtshilfe. Danach kann die Bundeswehr «zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung» in Fällen von besonderer Bedeutung angefordert werden, «wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte».

Artikel 35 kann ich diese Legitimierung hingegen nicht entnehmen. Ich vermute eher, man wird sich diesbezüglich auf Artikel 87a Abs. 4 berufen:

Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.

Ob dies allerdings gerechtfertigt ist, wage ich zu bezweifeln und wohl nicht nur ich.

Dazu fällt mir ein alter Spruch aus meiner Jugendzeit ein: Legal? Illegal? Scheißegal!

Es wird wohl wirklich angesichts allem, was da so in den letzten Jahren in diesem Staate geschieht allerhöchste Zeit, unsere Regierung unter Beobachtung vom Verfassungsschutz zu stellen, bevor es zu spät ist … wenn es nicht schon zu spät ist …

(Ver-)Fassungslos …