“Blogger verdienen nach meiner Ansicht nicht den Schutz des Artikel 5.”
Diese Ansicht vertritt Stephan Holthoff-Pförtner, der Miteigentümer der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung”, auf dem medienforum.nrw zum Thema Bloggen, wie hier im Handelsblatt Blog berichtet wird.
Artikel 5 des Grundgesetzes lautet:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nee … da fällt mir jetzt echt nix mehr zu ein …