BVG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Die gespeicherten Telekommunikationsdaten sind “unverzüglich zu löschen” und “dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden”.

 

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

(Quelle: Pressemitteilung des BVG)

Mit zu den Gewinnern dieses Prozesses zu gehören, freut mich natürlich. Aber die Freude bleibt mir leider im Halse stecken.

Malte Welding trifft da mit seinem Beitrag “Wölfe weiter mit der Beaufsichtigung der Schafe beauftragt – Schafe äußern sich zufrieden” auch meine Bedenken gut.

Da hat niemand aus Versehen oder weil er es nicht besser wusste, ein grundgesetzwidriges Gesetz erlassen. Nein, da wurde ganz gezielt gegen das Grundgesetz verstoßen. Und denen, die diesen Verstoß verantworten, gibt man nun diese Angelegenheit wieder in die Hände:

Genau der Gesetzgeber, der die erste Attacke auf die Verfassung geritten ist. Das liegt in der Natur des Rechtsstaates. Dass aber DIESELBEN PERSONEN es noch einmal versuchen dürfen – das liegt daran, dass es bei uns leider nicht üblich ist, dass gezielter Verfassungsbruch personelle Konsequenzen hat. Personelle Konsequenzen gibt es bei vagen Hitlervergleichen, fragwürdigem Dienstwagengebrauch und Flugzeugmissbrauch – die Verfassung zu schänden ist unproblematisch.
Es müsste jetzt eine Rücktrittswelle ohne gleichen geben. Stattdessen werden die Wölfe weiter die Schafe hüten. Und die Schafe? Die feiern.

Stellen wir uns unser Grundgesetz als Damm vor, dann bedeutet dieses Urteil nur, dass ein gezielt gegrabenes Loch zugeschüttet wurde. Niemand hindert jedoch diese Leute daran, ein Loch genau daneben zu buddeln. Sie tun nicht nur das bzw. werden es tun, nein, sie buddeln laufend unzählige Löcher, im Wissen darum, dass ein paar mehr oder weniger unbeanstandet bleiben, viele kleine auch schnell ein großes werden und sie den Damm so schon noch zum Brechen bringen werden.

Die Flutwelle wird die meisten überraschen. Beim Feiern über ein gerade gestopftes Loch.

Die Konsequenzen zu ziehen, mit der Symptomdoktorei endlich aufzuhören und den Buddlern die Schaufel aus der Hand zu nehmen, das erscheint den meisten – auch dem BVG – wohl immer noch zu erschreckend. Dass die Alternative ein Schrecken ohne Ende ist, das wollen sie nicht wahr haben.