Ist ein deutsches Internet die Lösung gegen Überwachung?

Telekom & Co wollen uns verkaufen, unsere Daten seien sicher, wenn sie Deutschland (die EU) nicht verließen.

Dazu gab es gestern im Politmagazin “Fakt” einen interessanten Beitrag (Skript hier). Darin hieß es, nach einer Einschätzung des britischen Geheimdienstes GCHQ aus dem Jahre 2008 (sic!), habe  der BND …

“… enormes technisches Potential und einen guten Zugang zum Herz des Internets – sie sind in der Lage Glasfaserkabel mit 40 bis 100 Gigabyte pro Sekunde zu überwachen.”

Das seien selbst für die überwachungsfreudigen britischen Spezialisten unglaubliche Datenmengen, mit denen der BND den Briten um Jahre voraus sei.

Weiterhin heißt es, die von einer belgischen Firma im Auftrag des BND und Interpol entwickelte Analysetechnik würde nun auch für das amerikanische PRISM-Programm verwendet.

So sitzt der BND, sozusagen wie die Made im Speck, in Frankfurt am größten Internet-Knoten der Welt und kopiert enorme Datenmengen.

Noch ein interessantes Detail findet sich im Fakt-Beitrag:

Damit die Erhebung und Auswertung wenigstens halblegal stattfindet, ließ sich der BND 2008 vom britischen Geheimdienst helfen, das entsprechende Gesetz neu zu formulieren. Das Ergebnis: Da Daten ständig über Ländergrenzen fließen, wurde der gesamte Datenverkehr per Gesetz zu Auslandskommunikation erklärt – und die darf der BND abhören.

Raffitückisch.

Nico Lumma schreibt in “Die Schengen-Cloud als Neu-Definition der Freiheit“:

Nein, wenn wir Freiheit haben wollen und dabei auch die Unsicherheit tolerieren wollen, dann müssen wir dazu beitragen, dass die Datensicherheit steigt, indem besser verschlüsselt wird, sowohl bei den Nutzern als auch an den Netzwerkknoten selber. Freiheit bei gleichzeitiger Abschottung des Netzes wird nicht funktionieren, sondern das Gegenteil dessen hervorbringen, was eigentlich erwünscht ist. Mehr noch, ein abgeschottetes deutsches Netz bietet noch bessere Möglichkeiten zur lückenlosen Überwachung und wird sicherlich Begehrlichkeiten bei viele Protagonisten von mehr Internet-Regulierung wecken.

Dem kann ich mich nur anschließen.

 

Liebe Befürworter des Leistungsschutzrechts

… ihr müsst zukünftig draußen bleiben. Ich werde nicht mehr auf euch verlinken, ich werde auch zukünftig auf eure Produkte verzichten. Die Kündigungen für Abos sind raus, im Netz hilft mir des Weiteren dies Bookmarklet, um zu checken, wer das LSR unterstützt und hier im Blog ist das D64 LSR-Stopper Plugin installiert.

Ja, ich weiß, angeblich soll mich als Blogger das alles nicht betreffen. Aber darum geht es gar nicht. Auch nicht darum, dass dies dilettantisch zusammen geschusterte Gesetz viel zu schwammig formuliert ist, dass man sich da sicher sein könnte.

Es geht darum, dass mich das als Internetnutzer betrifft. Darum, dass ihr Taxifahrer dafür abkassieren wollt, dass sie Leute zu eurem Restaurant fahren, mit der Begründung, wenn ihr nicht Gerichte in eurem Restaurant anbieten würdet, wollte auch niemand mit dem Taxi dorthin und der Taxifahrer nichts verdienen. Das ist absurd? Genau. Das ist absurd.

Es geht darum, dass ich nicht möchte, dass Suchmaschinenergebnisse zukünftig so aussehen:

lsr

Liebe Befürworter des LooserLeistungsschutzrechts, ich wünsche euch noch viel Spaß beim Lernen, wie das Internet funktioniert. Tschüss.

Heute ist Datenschutztag!

Ziel ist der gläserne Konsument

Datenschutztag2013„Wegen mir kann der Staat ruhig überwachen, ich habe nichts zu verbergen“, höre ich oft, wenn es um Datenschutz im Netz geht. „Ihr seid doch paranoid und hysterisch – wer will denn was mit meinen Daten anfangen?“ Viele Menschen glauben, dass, wenn sie keine kriminellen Machenschaften planen, der Datenschutz für sie keine Relevanz hat. Das Gegenteil ist der Fall. Es stimmt, der Verfassungsschutz ist vermutlich wenig daran interessiert, welchen Lippenstift man gerade gekauft hat, wann man wo arbeitet, welchen Urlaub man mit wem verbringt, welche Partei man wählt und welche Automarke man bevorzugt. Ob ich Dschungelcamp sehe oder Bericht aus Berlin, ob ich mir Marken leisten kann oder meine Aldieinkäufe mit Jutebeuteln herumschleppe. „Heute ist Datenschutztag!“ weiterlesen

Letzte Chance für eine Google+ Einladung

Wer hat noch nicht, wer will noch mal? Ich habe gerade gesehen, dass ich ja noch nicht alle meine Google+ Einladungen verschleudert habe, also findet ihr hier die vielleicht allerletzte Chance, von mir nach Google+ eingeladen zu werden 😉 Rund 120 waren eben noch übrig, also ran an die Buletten, wer zuerst kommt, mahlt zuerst:

>>>   Hier klicken und zu den Auserwählten gehören! <<<

Mal im Ernst, wenn da erst jeder rein darf, ist das ja nichts mehr! 😉

Ja und weil jemand letztens zu mir meinte, er käme erst, wenn es da auch Spiele gäbe: Ja, es gibt sie nun! Meine ersten Runden Angry Birds habe ich auch schon gedreht… Die haben mich schon auf dem Handy von allem sinnvollen Tun perfekt abgehalten 😉 Und Google ist es gelungen, die Spiele wirklich nervfrei einzubinden.

Auch ansonsten bin ich, nach nun einigen Wochen bei Google+, immer noch begeistert und sehr gespannt, was da noch so alles kommt.

BVG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Die gespeicherten Telekommunikationsdaten sind “unverzüglich zu löschen” und “dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden”.

 

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

(Quelle: Pressemitteilung des BVG)

Mit zu den Gewinnern dieses Prozesses zu gehören, freut mich natürlich. Aber die Freude bleibt mir leider im Halse stecken.

Malte Welding trifft da mit seinem Beitrag “Wölfe weiter mit der Beaufsichtigung der Schafe beauftragt – Schafe äußern sich zufrieden” auch meine Bedenken gut.

Da hat niemand aus Versehen oder weil er es nicht besser wusste, ein grundgesetzwidriges Gesetz erlassen. Nein, da wurde ganz gezielt gegen das Grundgesetz verstoßen. Und denen, die diesen Verstoß verantworten, gibt man nun diese Angelegenheit wieder in die Hände:

Genau der Gesetzgeber, der die erste Attacke auf die Verfassung geritten ist. Das liegt in der Natur des Rechtsstaates. Dass aber DIESELBEN PERSONEN es noch einmal versuchen dürfen – das liegt daran, dass es bei uns leider nicht üblich ist, dass gezielter Verfassungsbruch personelle Konsequenzen hat. Personelle Konsequenzen gibt es bei vagen Hitlervergleichen, fragwürdigem Dienstwagengebrauch und Flugzeugmissbrauch – die Verfassung zu schänden ist unproblematisch.
Es müsste jetzt eine Rücktrittswelle ohne gleichen geben. Stattdessen werden die Wölfe weiter die Schafe hüten. Und die Schafe? Die feiern.

Stellen wir uns unser Grundgesetz als Damm vor, dann bedeutet dieses Urteil nur, dass ein gezielt gegrabenes Loch zugeschüttet wurde. Niemand hindert jedoch diese Leute daran, ein Loch genau daneben zu buddeln. Sie tun nicht nur das bzw. werden es tun, nein, sie buddeln laufend unzählige Löcher, im Wissen darum, dass ein paar mehr oder weniger unbeanstandet bleiben, viele kleine auch schnell ein großes werden und sie den Damm so schon noch zum Brechen bringen werden.

Die Flutwelle wird die meisten überraschen. Beim Feiern über ein gerade gestopftes Loch.

Die Konsequenzen zu ziehen, mit der Symptomdoktorei endlich aufzuhören und den Buddlern die Schaufel aus der Hand zu nehmen, das erscheint den meisten – auch dem BVG – wohl immer noch zu erschreckend. Dass die Alternative ein Schrecken ohne Ende ist, das wollen sie nicht wahr haben.