Schluss mit religiös begründeter Diskriminierung an öffentlichen Schulen in NRW!
Sogenannte “Bekenntnisschulen” sind katholische oder evangelische Schulen (in NRW und Niedersachsen), die zwar aus öffentlichen Geldern finanziert werden, die aber trotzdem nur Kinder ihrer Konfession aufzunehmen brauchen und diese zum Religionsunterricht und Gottesdienst verpflichten können. Das heißt, Muslime, Juden, Buddhisten, Hindus, Nichtreligiöse etc. müssen diese Schulen zwar finanzieren, aber ihre Kinder sind dort nicht erwünscht, zumindest nicht, wenn sie nicht am Religionsunterricht und Gottesdienst teilnehmen wollen. Da es Städte und Gemeinden gibt, wo es ganz überwiegend bis nur solche Bekenntnisschulen gibt, werden Kinder aus ihrem Freundesverband gerissen und gezwungen, weite Wege auf sich zu nehmen.
In Paderborn, wo 15 von 23 städtischen Schulen solche Bekenntnisschulen sind, wird einem Jungen (von der Wohnung aus sind die sechs nächst gelegenen Schulen alle Bekenntnisschulen) aktuell die Aufnahme in eine katholische Bekenntnisschule verweigert, da seine Eltern nicht bereit sind zu unterschreiben, dass ihr Sohn am katholischen Religionsunterricht teilnehmen muss. Und dies, obwohl die Abmeldung vom Religionsunterricht an öffentlichen Schulen grundgesetzlich garantiert ist!
So kommt auch Dr. Thomas Langner in einem Artikel für die Juristenzeitschrift Legal Tribune online zu dem Schluss, dass kommunale Bekenntnisschulen
“grundsätzlich den gleichen Aufnahmebedingungen unterliegen wie die Gemeinschaftsschulen. […] Nach alledem stellt sich die Rechtslage im Fall der Bonifatius Schule eindeutig dar. Da sie in öffentlicher Trägerschaft betrieben wird, darf sie die Teilnahme an Religionsunterricht und Gottesdienst nicht zur zwingenden Aufnahmebedingung machen.”
Dennoch wurde der Eilantrag der Eltern an das Verwaltungsgericht, wonach das Kind vorläufig in der Schule Aufnahme finden sollte, am 30.8.2013 abgelehnt.
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