Ein „rechtsstaatliches und kriminalpolitisches Debakel“

Zu diesem Ergebnis kommt die Studie zur nachträglichen Sicherungsverwahrung des Juristen und Strafvollzugsexperten Michael Alex, wie Heribert Prantl in seinem (wie gewohnt) guten Artikel „Wenn Gutachter irren“ in der Süddeutschen schreibt.

[…] Der Wissenschaftler untersucht 77 Fälle in ganz Deutschland, bei denen die Staatsanwaltschaft nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt hatte, die dann aber von den Gerichten nicht genehmigt wurde; die Häftlinge kamen in Freiheit.

Alle Anträge waren mit Gutachten untermauert gewesen, in denen dem Täter jeweils höchste Gefährlichkeit attestiert wurde. Alex hatte so die Möglichkeit, die reale Rückfälligkeit zu untersuchen – eine Untersuchung, die man naturgemäß bei den Häftlingen, die in Sicherungsverwahrung genommen werden, nicht machen kann.

In der aktuellen Diskussion gilt jede einzelne Sicherungsverwahrung als Verhinderung einer schweren Straftat. Das Ergebnis der Alex-Studie lässt einen solchen Schluss nicht zu: Nur bei vier der entlassenen Straftäter (fünf Prozent) kam es zu einer neuerlichen Verurteilung wegen Raub- oder Sexualdelikten. […]

Die Studie von Alex kommt zu dem Ergebnis, dass die Identifizierung gefährlicher Wiederholungstäter nur „auf Kosten einer großen Zahl von ungefährlichen Menschen gelingt“. Kurz gesagt: Einer sitzt zu Recht, 20 sitzen zu Unrecht wegen falscher Gutachten. In der Wissenschaft wird der Studie vorgeworfen, der Beobachtungszeitraum nach der Entlassung (im Schnitt drei Jahre) sei zu kurz gewesen. Der Bochumer Kriminologe Thomas Feltes argumentiert dagegen: Die Rückfallwahrscheinlichkeit sei nach sechs bis zwölf Monaten am höchsten. […]

Andere meinen hingegen, mittelalterliche Methoden wie der so genannte „Internet-Pranger“ trügen etwas zur Sicherheit bei und ständen uns, die wir uns so gern aufgeklärt und zivilisiert schimpfen, während wir mit dem Finger auf Verwerfliches wie Schari’a & Co zeigen, gut zu Gesichte.

Wer meint, dergleichen brächte uns Vorteile, mehr Sicherheit, der möge sich doch nur mal fragen, was er denn tun würde, wenn er aus solch einer Datenbank erführe, dass nebenan ein ehemaliger Straftäter wohnt? Was würden andere tun? Was würde wohl ein Rainer Wendt tun?

Wie viel Kirche braucht Deutschland?

Auf die Schnelle noch ein TV-Tipp für heute Abend: ZDF, 23:45 Uhr

Wie viel Kirche braucht Deutschland?

Diskussion zum 2. Ökumenischen Kirchentag, u.a. mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière, dem amtierenden Ratsvorsitzenden der EKD Nikolaus Schneider, Bischof Gebhard Fürst und dem Kirchenkritiker Philipp Möller. Moderiert wird die Veranstaltung auf dem Ökumenischen Kirchentag von Wolf von Lojewski.

Missbrauchsfälle, Gewalt, Lügen – und das auch in der Kirche! Besonders die Katholische Kirche steht im Kreuzfeuer der Kritik. Doch mittlerweile haben die Kirchen insgesamt ein Glaubwürdigkeitsproblem bekommen. Wie kann verloren gegangenes Vertrauen wiedererlangt werden? Braucht die Gesellschaft die Kirchen, die sich als Anwälte der Werte sehen und die als Träger der verschiedensten Einrichtungen das Zusammenleben prägen? Sind die Privilegien der Kirchen gerechtfertigt, wenn es beispielsweise um den Einzug der Steuer geht? […]

Schikanen beim Kirchenaustritt

Den Kirchen laufen ihre Schäfchen in Scharen weg. Trotz Schikanen… Gut so.

Insbesondere auch die Worte des Herrn Begrich lassen mich sprachlos zurück…

Daher nur ein paar Links zum Thema:

Und last but not least: kirchenaustritt.de – man beachte dort auch die Statistik der Besucher dieser Seite 😉

Jeder nur ein Kreuz

Es ist ja schon wieder mal so weit:

So wie “Dinner for one” zu Silvester gehört, gehört obiger Film für mich zu Karfreitag. Hat inzwischen Tradition, dass wir den heute gucken 😉

Ach ja, aus gewöhnlich gut informativen Kreisen erreichte uns dieses faszinierende Foto:

papa-sandale

Ein Zeichen! 😉

Lasst es euch gut gehen! Heute war ja ein schön sonniger Tag, den man schon richtig draußen im Garten genießen konnte. Die nächsten Tage solls ja regnen. Ein Zeichen? 😉

Die Mär von der sozialen Kirche(nsteuer)

So mancher, den ich kenne, zahlt Kirchensteuer nicht, weil er an Gott glaubt, sondern daran, dass dies Geld insbesondere auch sozialen Projekten der Kirchen zugute käme.

Doch nur etwa fünf Prozent der Kircheneinnahmen (Kirchensteuer und staatliche Zuwendungen aus Staatsverträgen usw.) werden für soziale Zwecke ausgegeben (Quelle). Die Finanzierung kirchlicher sozialer Einrichtungen folgt den gleichen Regeln wie die der kommunalen, ist über Leistungsentgelte wie z.B. Pflegesätze staatlicher Kostenträger geregelt. (Mit dem großen Unterschied, dass Mitarbeitende kirchlicher Einrichtungen Arbeitnehmer zweiter Klasse mit weniger Rechten sind, siehe auch hier.)

Auf die Frage “Die Kirche unterhält mit den Mitteln aus der Kirchensteuer ja auch viele soziale Einrichtungen. Einmal angenommen, die Kirche würde von den Einnahmen aus der Kirchensteuer nur einen sehr geringen Teil oder gar nichts für soziale Zwecke ausgeben. Wäre das für Sie persönlich ein Grund aus der Kirche auszutreten oder wäre das für Sie kein Grund?” antworten knapp 47% mit Ja – sie würden also austreten. Unter den 14-29jährigen sind es sogar 61%, unter den 30-44jährigen immerhin noch 56% (Quelle: fowid)

Matthias Krause kommt in seinem Artikel “Nur 5 Prozent Soziales” zu dem Schluss, dass die Allgemeinheit von Kirchenaustritten profitiert:

Kirchenaustritte entlasten die Allgemeinheit

Bereits mit der bisherigen Angabe von 10 Prozent ergab sich der Effekt, dass die Allgemeinheit finanziell von Kirchenaustritten profitiert: Denn während von der gezahlten Kirchensteuer nur 10 Prozent der Allgemeinheit zugute kommen, fließen von der eingesparten Kirchensteuer im Schnitt etwa 33 Prozent an den Staat – weil die gesparte Kirchensteuer ja besteuert wird.

Mit der neuen Angabe von 5 Prozent führt das dazu, dass von einem Euro gezahlter Kirchensteuer rechnerisch etwa 5 Cent direkt für soziale Zwecke ausgegeben werden, während von einem “gesparten” Kirchensteuer-Euro etwa 33 Cent der Allgemeinheit zugute kommen.´[…]

Thielmanns “Faustformel”

Thielmann erwähnt aber auch eine “Faustformel”, derzufolge sich jeder Kirchensteuer-Euro “verdreifache” soll. Selbst, wenn das so wäre, würde die Allgemeinheit immer noch von Kirchenaustritten profitieren, denn in dem obigen Beispiel würden dann wertmäßig 15 Cent aus der Kirchensteuer sozialen Zwecken zugute kommen, während dem nach wie vor die 33 Cent gegenüber stehen, die der Staat von der gesparten Kirchensteuer profitiert – und die er zur Kompensation der kirchlichen Zahlungen einsetzen könnte, ja müsste.

Wer austritt, kann selbst bestimmen, welchem guten Zweck er das so gesparte Geld spenden möchte.

Für weitere Informationen zu diesem Thema, finanzielle Kirchen-Privilegien usw., siehe auch: Kirche und Geld und Kirchenprivilegien abschaffen sowie kirchensteuer.de

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