Bis zur Unkenntlichkeit…

Ein Kommentar von Peter Hahne (TV-Journalist und 1992 bis Oktober 2009 Mitglied des EKD, nun Kuratoriumsmitglied von ProChrist) in ideaSpektrum zur aktuellen EKD-Synode und zum 95. Geburtstag des US-Evangelisten Billy Graham:

„Während der Baptist Billy Graham Luthers Kreuzestheologie bietet, biedern sich Luthers Erben mit einer zahnlosen Ethik an, die vom Felsen-Fundament „sola scriptura“ (allein die Heilige Schrift) eine sandige Wanderdüne der Beliebigkeit übrig lässt. Ohne Sünde keine Sühne, ohne Gericht keine Gnade. So droht denn auch das Lutherjubiläum 2017 zu einem peinlichen Etikettenschwindel zu pervertieren. Der Gott der Zehn Gebote wird zu einem Wohlfühl-Jesus degradiert, der „fünf gerade sein“ lässt. Alles wird gut! Allein die Liebe zählt, egal, wer mit wem und wann wie viel. Damit begibt sich die EKD auf ein Niveau, das das mancher geschäftstüchtiger US-Megakirche noch unterbietet. Stramm mit dem Zeitgeist marschieren, biblische Fakten stören da nur.“

Irgendwie kann ich ihm da ja bezüglich der Erben Luthers nur recht geben: Mit der Bibel, dem NT, auch Luther, hat das heute kaum bis nichts mehr zu tun. Es ist eher ein Säkularismus, der sich nicht traut, den Schritt der letzten Konsequenz zu gehen: Gott endgültig ganz in die Mottenkiste zu legen.

Evangelischer Alleingang

Kirchenjuristen legen ein neues evangelisches Arbeitsrecht vor – ohne Beteiligung der Mitarbeiter. Und ohne Streikrecht.

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Wie sagte der Theologieprofessor Gerd Lüdemann so schön treffend:

„Die freiheitlich-demokratischen Ideale und Werte, die sich jetzt auch im Grundgesetz finden, wurden während der Aufklärung gegen die sich auf Gott und Bibel berufenden Kirchen durchgesetzt. Und weder der Gott Jahwe des Alten Testaments noch der Vater Jesus Christi, noch beide in einer Person, noch Allah vertreten die Werte unseres freiheitlich-demokratischen Staates. Sie müssen sie erst noch erlernen.“

Kirchliche Mitarbeiter müssen elementare Grundrechte, wie Mitbestimmung, das Streikrecht, Religionsfreiheit, Freiheit in der persönlichen Lebensführung usw., weiterhin gegen die Kirchen erkämpfen – im Jahre 2013. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen…

Gutachten: Arbeitsrechtlicher Sonderweg der Kirchen ethisch und theologisch nicht mehr zu rechtfertigen

Sozialethiker warnt vor Glaubwürdigkeitsproblemen

Beim Arbeitsrecht gehen die Kirchen einen Sonderweg: Beschäftigte dürfen nicht streiken und müssen sich zum Teil weitgehende Vorschriften für ihr Privatleben gefallen lassen. Die Argumente dafür sind wenig stichhaltig. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Hartmut Kreß, Professor für Sozialethik an der Universität Bonn.

„Gott kann man nicht bestreiken“ – so brachte die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe 2010 ihre Haltung zum Streikrecht für kirchliche Beschäftigte auf den Punkt. Hartmut Kreß hat das Für und Wider dieser Haltung erörtert. Der Professor an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn hat sich in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung mit den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts auseinandergesetzt. Er stellt fest, „dass die Kirchen für ihren Binnenbereich und daher auch für ihr Arbeitsrecht bis heute die Grund- und Menschenrechte nicht anerkennen“. Seiner Analyse zufolge ist diese Position weder sozial- und rechtsethisch noch theologisch zu rechtfertigen. „Gutachten: Arbeitsrechtlicher Sonderweg der Kirchen ethisch und theologisch nicht mehr zu rechtfertigen“ weiterlesen

Trennung von Staat und Religion erforderlich

Uwe Lehnert hat in einem sehr lesenswerten Kommentar beim Humanistischen Pressedienst umfassend dargelegt, warum eine Trennung von Staat und Religion notwendig, ja längst überfällig ist und wie sie aussehen sollte: Trennung von Staat und Religion erforderlich

Er schließt seinen Kommentar mit folgenden Konsequenzen:

Der weltanschaulich neutrale Staat hat sich so zu konstituieren, dass er sich neutral gegenüber den religiösen und betont nichtreligiösen Weltanschauungen verhält. Er darf und wird wiederum nicht neutral sein dürfen gegenüber freiheits- und menschenrechtsbedrohenden Bestrebungen, gleichgültig ob diese politisch oder religiös motiviert sind, vor allem auch nicht gegen Absichten, seine Neutralität gegenüber religiösen und nichtreligiösen Bekenntnissen aufzugeben.

Somit verlangt der Entwurf auch eines weltanschaulich neutralen Staates, wie ihn die Befürworter einer Trennung von Staat und Religion verstehen, ein Minimum an verbindlichen Werten und Normen, um eben dieses friedliche Nebeneinander verschiedenster Bekenntnisse gewähren und schützen zu können – gemäß dem Konzept des modernen säkularen und liberalen Staates, der seine für alle Bürger verbindlichen Werte ohne religiös-weltanschaulichen Bezug begründet und so viel persönliche Freiheit wie möglich und so wenig staatliche Reglementierung wie nötig anstrebt.

Dieser angestrebte laizistische Staat ist weder christlich oder muslimisch noch atheistisch. Dieser neutrale Staat bietet eine freiheitlich-demokratische Grundordnung nach humanistischen Prinzipien, die jeder Bürger im Rahmen der für alle geltenden Gesetze in seinem privaten Bereich in beliebiger Weise religiös-weltanschaulich ausgestalten kann.

Realistischerweise sind obige Forderungen nur schrittweise zu realisieren. In einer ersten Phase wird es darum gehen, Diskriminierungen, die bereits heute im Widerspruch zu bestehenden Gesetzen stehen, abzubauen. Sie wären ohne Grundgesetzänderung umsetzbar und bedürfen lediglich des politischen Willens. In einer zweiten, sicherlich schwieriger zu bewältigenden Phase der Herstellung einer strikten Trennung von Staat und Religion wären Grundgesetzergänzungen und Grundgesetzänderungen vorzunehmen.

Als erster konkreter Schritt wäre in den Innenministerien von Bund und Ländern jeweils eine Abteilung „Staat und Weltanschauung“ einzurichten. Diese hat die parlamentarische und gesetzliche Umsetzung obiger Forderungen schrittweise vorzubereiten. Des Weiteren hat sie sämtliche schon bestehenden Gesetze und Verordnungen auf ihre weltanschauliche Neutralität zu überprüfen. Ihr obliegt auch die Überwachung der tatsächlichen Trennung von Staat und Religion sowie die Abwehr von politischen Aktivitäten, diese Trennung bzw. Neutralität des Staates zu unterlaufen.

Sehr zu empfehlen ist auch dies Buch von Uwe Lehnert, das wesentliche Grundlagen für obige Aussagen bietet:

Warum ich kein Christ sein will – Mein Weg vom christlichen Glauben zu einer naturalistisch-humanistischen Weltanschauung

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