Sprachlos

“Blogger verdienen nach meiner Ansicht nicht den Schutz des Artikel 5.”

Diese Ansicht vertritt Stephan Holthoff-Pförtner, der Miteigentümer der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung”, auf dem medienforum.nrw zum Thema Bloggen, wie hier im Handelsblatt Blog berichtet wird.

Artikel 5 des Grundgesetzes lautet:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nee … da fällt mir jetzt echt nix mehr zu ein …

4 Gedanken zu „Sprachlos“

  1. Ich nehme ja an, der Mann meinte eigentlich nur die “Gewährleistung der Berichterstattung durch Presse und Rundfunk”. Aber als Journalist ist es nunmal schwierig, sich klar auszudrücken. Er kann ja nicht ahnen, dass ihm jemand zuhört und dann auch noch im Grundgesetz nachschaut.

  2. Hm .. ja … da könntest du recht haben. Er ist zudem auch noch Jurist, oder? Die haben da ja auch so ihre Probs mit dem sich klar ausdrücken …

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