6. November: Bundesweite Demo “Freiheit statt Angst”

Aufruf zu bundesweiten dezentralen Kundgebungen am 06. November

Nach dem mit 15.000 Teilnehmern großen Erfolg der letzten Demonstration “Freiheit statt Angst” am 22.09.07 in Berlin wollen, nein, müssen wir wieder tätig werden.

Wie wir “aus gut unterrichteten Kreisen” erfahren haben, wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich am 8./9. November über die Verschärfung der TK-Überwachung und die Vorratsdatenspeicherung abstimmen.

Um noch in letzter Minute den Druck zu erhöhen und den Entscheidungsprozess zu beeinflussen, haben wir beschlossen, am 6. November zwischen 17:00 und 19:00 (Kernzeit) zu bundesweiten, dezentralen Protestkundgebungen aufzurufen.

Dezentrale Kundgebungen

Wir rufen dazu auf, bundesweit Kundgebungen vor den Rathäusern und/oder Landesregierungen abzuhalten und mit Reden, künstlerischen Aktionen und einer abschließenden schweigenden Mahnwache an die Regierung zu appellieren, das Vorhaben einer Totalprotokollierung der Telekommunikation in Deutschland aufzugeben. […]

Weitere Infos hier: Freiheit statt Angst

Angesichts solcher Nachrichten hier, ist Protest wichtiger denn je:

Bundesregierung will deutsche Kommunikationsprofile an 52 ausländische Staaten weiter geben

Unter dem Schlagwort „Cybercrime-Konvention“ will die Bundesregierung sensible Daten über unsere Kommunikation, Handystandorte und Internetnutzung an ausländische Staaten wie Azerbaijan, Russland und die USA weiter geben. Bürgerrechtler schlagen Alarm und fordern einen „Stopp der geplanten Datenhalden mit weltweitem Lagerverkauf“.

Anfang November entscheidet der Deutsche Bundestag über einen Gesetzentwurf, der die Erstellung von Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsprofilen für alle Menschen in Deutschland vorsieht (sog. Vorratsdatenspeicherung). Die Zivilgesellschaft läuft seit Monaten Sturm gegen das verbreitet als verfassungswidrig angesehene Vorhaben. Nun ist ein Beschluss der Bundesregierung vom 28.09.2007 bekannt geworden, wonach Deutschland dem „Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität“ beitreten soll. Dieser Beitritt würde 52 Staaten in Europa und weltweit den Zugriff auf die ab 2008 in Deutschland zu speichernden Vorratsdaten eröffnen – nicht nur zur Verfolgung von Computerstraftaten, sondern jeglicher im Ausland mit Strafe bedrohter Handlung.

Der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt: „Die Ratifizierung dieses Übereinkommens würde Deutschland verpflichten, jeder Anforderung unserer Kommunikationsdaten durch ausländische Ermittlungsbehörden unverzüglich und ‚im größtmöglichen Umfang‘ Folge zu leisten. Ausländische Staaten könnten ohne rechtsstaatliche Sicherungen, also ohne vorherige richterliche Anordnung, ohne Schutz engster Vertrauensbeziehungen, ohne nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen, ohne Beschränkung der Nutzung oder Weitergabe der Daten und ohne Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte auf sensibelste Daten über unser Privatleben und unsere sozialen Beziehungen zugreifen. Der Vertrag ist damit fundamental unvereinbar mit dem deutschen Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Deutsche Bundestag muss dem Abkommen seine Zustimmung verweigern.“ […]

Quelle und mehr dazu: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung