Und noch mal: Christen sind ganz anders.

Christliche Arbeitgeber sind auch ganz anders. Das habe ich hier ja schon zig Mal fest gestellt, Stichwort: “Christliche Werte“.

Zusammen sind die Kirchen nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland, doch Mitarbeiter in Diözesen und Diakonie haben weniger Rechte als Kollegen in anderen Wirtschaftszweigen. […]

Denn das Grundgesetz gilt innerhalb kirchlicher Einrichtungen nur eingeschränkt. Deren Rechtsstellung regeln vielmehr Staatsverträge – meist aus der Zeit der Weimarer Republik und der Nazi-Diktatur. Diese Regelungen wurden unverändert in die bundesdeutsche Verfassung übernommen – und sie betreffen rund eine Millionen Mitarbeiter. Nach den Staatsbediensteten stellen die Angestellten der beiden großen Kirchen in Deutschland die größte Arbeitnehmergruppe.

Für Verwaltungsangestellte, Kindergärtnerinnen und Sozialarbeiter in kirchlichen Diensten bedeutet dies konkret: Sie haben nur minimale Mitbestimmungsrechte und müssen Einschränkungen ihrer individuellen Freiheiten hinnehmen. […]

Bislang ist es nur die EU-Kommission, die sich des Themas angenommen hat: In einem Brief an die Bundesregierung kritisierte sie den Umgang mit den Kirchen-Angestellten als “mangelhafte Umsetzung der europäischen Gleichstellungsrichtlinie”. Die Kirchen könnten “bestimmte berufliche Anforderung allein aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts festlegen”, bemängelt die Kommission und verlangt zumindest eine “Verhältnismäßigkeitsprüfung” – also staatliche Vorgaben, welche Kirchenregeln für Pflegekräfte und welche nur für Priester und Geistliche zulässig sind.

Tatsächlich beneiden inzwischen auch die privaten Arbeitgeber die Kirchen wegen ihrer Sonderrechte – vor allem die Einschränkung bei der betrieblichen Mitbestimmung weckt Begehrlichkeiten. So dürfen die Arbeitnehmer im Dienst der Glaubensgemeinschaften keine Betriebsräte wählen, sondern lediglich sogenannte “kirchliche Mitarbeitervertreter” – und die haben in etwa so viele Rechte wie Schülersprecher. […]

Quelle: Arbeitgeber Kirche: Angestellte in Gottes Hand

Und das alles reicht noch lange nicht, nun möchte man seinen Mitarbeitern auch noch das Grundrecht auf Streik absprechen: Kirche und Diakonie ziehen gegen Streik vor Gericht

Der Tarifstreit zwischen der Diakonie und der Gewerkschaft Ver.di wird jetzt vor Gericht ausgetragen. Diakonie und Kirche in Westfalen haben vor dem Arbeitsgericht Bielefeld eine Klage eingereicht, mit der ein Streikaufruf der Gewerkschaft gerichtlich verboten werden soll. Das teilte die Evangelische Kirche von Westfalen am Donnerstag mit. Man hoffe, dass die Arbeitsrichter feststellten, “dass Arbeitskampfmaßnahmen in Kirche und Diakonie rechtswidrig sind“. Als Folge erwarte man, dass der Streikaufruf von Ver.di verboten werde. Die Unterlassungsklage wurde von der westfälischen Kirche und ihrem Diakonischen Werk, der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL) – dem größten diakonischen Landesverband in Deutschland – sowie mehreren Trägern diakonischer Arbeit eingereicht. Außerdem schlossen sich ihr die hannoversche Landeskirche und ihr Diakonisches Werk an.

Der Theologieprofessor Gerd Lüdemann brachte es mal so sehr treffend auf den Punkt:

Die freiheitlich-demokratischen Ideale und Werte, die sich jetzt auch im Grundgesetz finden, wurden während der Aufklärung gegen die sich auf Gott und Bibel berufenden Kirchen durchgesetzt. Und weder der Gott Jahwe des Alten Testaments noch der Vater Jesus Christi, noch beide in einer Person, noch Allah vertreten die Werte unseres freiheitlich-demokratischen Staates. Sie müssen sie erst noch erlernen.

Und die Kirchen versuchen immer noch – mehr denn je, diesen Schritt rückgängig zu machen…