Die Grünen: Wie ein Fähnlein im Wind

Oder: Warum die Grünen für mich unwählbar waren, sind und bleiben.

Im NRW-Landtag haben die Grünen für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Einer Rede der Grünen Verena Schäffer gegen die VDS folgte die 180° Kehrtwendung und Zustimmung. Schiss vor der SPD?

Vorratsdatenspeicherung: Ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte

(In Schleswig-Holstein haben sie übrigens einem gleich lautendem Antrag zugestimmt und damit sich gegen die VDS ausgesprochen.)

Und was die Grünen da in Hessen treiben, ist ja auch der Hammer: Bis heute tönen sie auf ihrer Website

“Keine Stimme verschenken: Wer Linkspartei oder Piraten wählt, wacht mit Bouffier auf […] Es könnten die Stimmen sein, die am Ende für den Wechsel fehlen und Volker Bouffier und seine schwarz-gelbe Truppe im Amt halten. Wir werden in den nächsten Tagen erleben, wie Schwarz-Gelb alles tun wird, um die Linkspartei interessant zu machen. Für einen eventuellen taktischen Vorteil werden CDU und FDP es einmal mehr mit ihren angeblichen Grundüberzeugungen nicht so genau nehmen.”

Und nun? Wer nimmt es denn da mit seinen “angeblichen Grundüberzeugungen” nicht so genau? Das ist wirklich “verlässlich und klar”. Alle Achtung.

Diese verlogene und dreckige Art (aller etablierten Parteien), Politik zu betreiben, wird unsere Demokratie über kurz oder lang zu Grunde richten. Hat sie ja eigentlich schon.

Sorry. Musste ich mal los werden.

Ist ein deutsches Internet die Lösung gegen Überwachung?

Telekom & Co wollen uns verkaufen, unsere Daten seien sicher, wenn sie Deutschland (die EU) nicht verließen.

Dazu gab es gestern im Politmagazin “Fakt” einen interessanten Beitrag (Skript hier). Darin hieß es, nach einer Einschätzung des britischen Geheimdienstes GCHQ aus dem Jahre 2008 (sic!), habe  der BND …

“… enormes technisches Potential und einen guten Zugang zum Herz des Internets – sie sind in der Lage Glasfaserkabel mit 40 bis 100 Gigabyte pro Sekunde zu überwachen.”

Das seien selbst für die überwachungsfreudigen britischen Spezialisten unglaubliche Datenmengen, mit denen der BND den Briten um Jahre voraus sei.

Weiterhin heißt es, die von einer belgischen Firma im Auftrag des BND und Interpol entwickelte Analysetechnik würde nun auch für das amerikanische PRISM-Programm verwendet.

So sitzt der BND, sozusagen wie die Made im Speck, in Frankfurt am größten Internet-Knoten der Welt und kopiert enorme Datenmengen.

Noch ein interessantes Detail findet sich im Fakt-Beitrag:

Damit die Erhebung und Auswertung wenigstens halblegal stattfindet, ließ sich der BND 2008 vom britischen Geheimdienst helfen, das entsprechende Gesetz neu zu formulieren. Das Ergebnis: Da Daten ständig über Ländergrenzen fließen, wurde der gesamte Datenverkehr per Gesetz zu Auslandskommunikation erklärt – und die darf der BND abhören.

Raffitückisch.

Nico Lumma schreibt in “Die Schengen-Cloud als Neu-Definition der Freiheit“:

Nein, wenn wir Freiheit haben wollen und dabei auch die Unsicherheit tolerieren wollen, dann müssen wir dazu beitragen, dass die Datensicherheit steigt, indem besser verschlüsselt wird, sowohl bei den Nutzern als auch an den Netzwerkknoten selber. Freiheit bei gleichzeitiger Abschottung des Netzes wird nicht funktionieren, sondern das Gegenteil dessen hervorbringen, was eigentlich erwünscht ist. Mehr noch, ein abgeschottetes deutsches Netz bietet noch bessere Möglichkeiten zur lückenlosen Überwachung und wird sicherlich Begehrlichkeiten bei viele Protagonisten von mehr Internet-Regulierung wecken.

Dem kann ich mich nur anschließen.

 

Bis zur Unkenntlichkeit…

Ein Kommentar von Peter Hahne (TV-Journalist und 1992 bis Oktober 2009 Mitglied des EKD, nun Kuratoriumsmitglied von ProChrist) in ideaSpektrum zur aktuellen EKD-Synode und zum 95. Geburtstag des US-Evangelisten Billy Graham:

“Während der Baptist Billy Graham Luthers Kreuzestheologie bietet, biedern sich Luthers Erben mit einer zahnlosen Ethik an, die vom Felsen-Fundament „sola scriptura“ (allein die Heilige Schrift) eine sandige Wanderdüne der Beliebigkeit übrig lässt. Ohne Sünde keine Sühne, ohne Gericht keine Gnade. So droht denn auch das Lutherjubiläum 2017 zu einem peinlichen Etikettenschwindel zu pervertieren. Der Gott der Zehn Gebote wird zu einem Wohlfühl-Jesus degradiert, der „fünf gerade sein“ lässt. Alles wird gut! Allein die Liebe zählt, egal, wer mit wem und wann wie viel. Damit begibt sich die EKD auf ein Niveau, das das mancher geschäftstüchtiger US-Megakirche noch unterbietet. Stramm mit dem Zeitgeist marschieren, biblische Fakten stören da nur.”

Irgendwie kann ich ihm da ja bezüglich der Erben Luthers nur recht geben: Mit der Bibel, dem NT, auch Luther, hat das heute kaum bis nichts mehr zu tun. Es ist eher ein Säkularismus, der sich nicht traut, den Schritt der letzten Konsequenz zu gehen: Gott endgültig ganz in die Mottenkiste zu legen.

Evangelischer Alleingang

Kirchenjuristen legen ein neues evangelisches Arbeitsrecht vor – ohne Beteiligung der Mitarbeiter. Und ohne Streikrecht.

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Wie sagte der Theologieprofessor Gerd Lüdemann so schön treffend:

“Die freiheitlich-demokratischen Ideale und Werte, die sich jetzt auch im Grundgesetz finden, wurden während der Aufklärung gegen die sich auf Gott und Bibel berufenden Kirchen durchgesetzt. Und weder der Gott Jahwe des Alten Testaments noch der Vater Jesus Christi, noch beide in einer Person, noch Allah vertreten die Werte unseres freiheitlich-demokratischen Staates. Sie müssen sie erst noch erlernen.”

Kirchliche Mitarbeiter müssen elementare Grundrechte, wie Mitbestimmung, das Streikrecht, Religionsfreiheit, Freiheit in der persönlichen Lebensführung usw., weiterhin gegen die Kirchen erkämpfen – im Jahre 2013. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen…

Gutachten: Arbeitsrechtlicher Sonderweg der Kirchen ethisch und theologisch nicht mehr zu rechtfertigen

Sozialethiker warnt vor Glaubwürdigkeitsproblemen

Beim Arbeitsrecht gehen die Kirchen einen Sonderweg: Beschäftigte dürfen nicht streiken und müssen sich zum Teil weitgehende Vorschriften für ihr Privatleben gefallen lassen. Die Argumente dafür sind wenig stichhaltig. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Hartmut Kreß, Professor für Sozialethik an der Universität Bonn.

“Gott kann man nicht bestreiken” – so brachte die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe 2010 ihre Haltung zum Streikrecht für kirchliche Beschäftigte auf den Punkt. Hartmut Kreß hat das Für und Wider dieser Haltung erörtert. Der Professor an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn hat sich in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung mit den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts auseinandergesetzt. Er stellt fest, “dass die Kirchen für ihren Binnenbereich und daher auch für ihr Arbeitsrecht bis heute die Grund- und Menschenrechte nicht anerkennen”. Seiner Analyse zufolge ist diese Position weder sozial- und rechtsethisch noch theologisch zu rechtfertigen. „Gutachten: Arbeitsrechtlicher Sonderweg der Kirchen ethisch und theologisch nicht mehr zu rechtfertigen“ weiterlesen