In meinem Bekanntenkreis versucht gerade jemand, sein Recht auf Sterben (er meint, ein Recht auf Leben beinhaltet auch ein Recht auf Sterben) durchzusetzen. Er ist unheilbar krank, leidet aber trotz guter palliativmedizinischer Versorgung sehr. Er sagt, er möchte gern bewusst sterben, sich bewusst von seinen Lieben verabschieden können, dies alles eben, so lange er noch bei klarem Verstand ist und dies kann. Er möchte dies in Form einer Abschiedsfeier gestalten, wo er dann irgendwann “in den Zug einsteigt, abfährt und noch einmal allen zuwinkt”. Ihm dies zu verweigern – gar noch mit dem Hinweis auf einen Gott, an den er nicht glaubt – sei zutiefst unmenschlich und menschenunwürdig. Der Kampf, den er dabei führen muss, wäre schon für einen gesunden Menschen eine sehr harte Nuss, bei jemand in seiner Situation frage ich mich, wie er das überhaupt schafft …
Ein gemeinsamer Bekannter, seines Zeichens gläubiger Katholik, sagte ihm, das Leben sei ein Geschenk Gottes, er antwortete ihm, mit dem Schenken geht etwas in meinen Besitz über, meine Verantwortung, aber auch mein Bestimmen darüber. Ein Geschenk darf ich auch an den Schenkenden zurück geben.
Praktisch die gleichen Worte fand ich nun in einem Artikel von Friedrich Wilhelm Graf (lehrt Systematische Theologie und Ethik an der Universität München) in der Süddeutschen: Klerikaler Paternalismus
Und:
Zur Patientenverfügung betonen beide Kirchen, dass der in gesunden Lebenszeiten einst bekundete Wille vielleicht gar nicht dem aktuellen Willen des Kranken entspreche. Man könne eine so weitreichende Entscheidung nicht “im Vorhinein” treffen, liest man in amtlichen katholischen Texten. Dieselbe Institution deutet die Ehe als Sakrament und leitet daraus ihre Unauflöslichkeit ab. Muss ich mich hier nicht selbstbestimmt ein für allemal binden?
Sicher ist eine Patientenverfügung auch etwas, das unbedingt vor Missbrauch zu schützen ist. Aber ein Testament gilt z.B. auch ohne vorherige Zwangsberatung und notarielle Beurkundung (wie Bosbach sie z.B. fordert). Und Kinder in die Welt setzen – also Leben schenken – darf auch jeder, ohne Zwangsberatung, entsprechende Ausbildung, notarielle Beurkundung usw. Und natürlich geht es hier auch nicht darum, dass andere bestimmen, welches Leben lebenswert oder eben nicht ist. Das ist auf jeden Fall strikt abzulehnen. Nein, es geht um mein Recht auf Selbstbestimmung.
Warum und vor allem mit welchem Recht (ich meine nicht das juristische, in unsern Gesetzbüchern stehende, sondern ethische) Menschen zum Leben zwingen, auch wenn sie sich nichts sehnlicher wünschen als zu sterben? Darf ich jemand die Selbstbestimmung über Art und Weise seines Lebensende verweigern?
Ein lesenswerter Artikel von Hans Küng dazu, zu dem Leid, das die augenblickliche Situation über Menschen, die sterben wollen, ihre Angehörigen, die sie Liebenden, aber auch Pflegende und Ärzte bringt: Der Fall Walter Jens – “Mich erschüttert dieser Mann”
Wer sowas in der eigenen Nähe schon mal erlebt hat oder wem auch nur Walter Jens ein Begriff ist, der kann das, denk ich, gut nachfühlen …