Neues zu Nasca

Vorgestern ging der zweitägige Forschungskongress „Dem größten Rätsel Südamerikas mit neuster Technik auf der Spur – Die Nasca Kultur in Peru“ des Deutschen Archäologischen Instituts (DAINST) zu Ende.

[…] Um dem Geheimnis der Geoglyphen und ihrer Erbauer auf die Spur zu kommen bedienten sich die Wissenschaftler unterschiedlichster Methoden.

Geowissenschaftler der ETH Zürich haben das ganze Gebiet überflogen und mehr als 95 Prozent der uralten Felsbilder gescannt. Als Ergebnis dieser Arbeit gibt es jetzt erstmals ein beinahe komplettes, virtuelles 3-D-Modell der Zeichnungen.

Geografen der Universität Heidelberg rekonstruierten die Klimageschichte der Region und konnten nachweisen, das das Gebiet im Laufe der letzten 2500 Jahre sukzessive immer trockener wurde. Das deckt sich mit den Befunden der Archäologen, die mit ihren Grabungen belegen können, dass die Menschen sich immer mehr entlang der weniger werdenden Flussoasen ansiedelten.

Alles zusammen ergibt einen neuen Blick auf das Rätsel. Die Geoglyphen so die These der Forscher wurden gebaut als Ritualorte an denen die Menschen die Götter um Wasser und Fruchtbarkeit anflehten. Unklar blieb allerdings ob die Geoglyphen auch wirklich aus der Zeit stammten, die die Forscher vermuten. Den fehlenden physikalischen Beweis erbrachte Günther Wagner von der Universität Heidelberg, mit einer an seinem Institut entwickelten Methode: der optisch stimulierten Lumineszenz. […]

Quelle: Deutschlandfunk

Die eindrucksvollen Ergebnisse des 3-D-Projektes der ETH Zürich gibts hier: Reconstruction of the Geoglyphs of Nasca and Palpa

Bundeswehreinsatz beim G8 (Nachtrag)

Also, soweit ich das nun überblicke, bezieht man sich zur Rechtfertigung des Einsatzes tatsächlich auf Art. 35 GG und zwar Abs. 1:

(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

Dies geht aus der Antwort zu dieser Kleinen Anfrage hervor:

Die Unterstützung der Bundeswehr beschränkt sich auf das Erbringen technisch-logistischer Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 GG.

Dann ist ja alles in Butter, oder?

Frei nach Einstein: Alles ist relativ. Alles halt Auslegungssache …

Bundeswehreinsatz beim G8

Art. 35 GG besagt, dass ein Bundeswehreinsatz im Inneren nur bei besonders schweren Naturkatastrophen und Unglücksfällen erlaubt ist. Die Sicht des G8 als schwere Naturkatastrophe bzw. schwerer Unglücksfall ist überlegenswert, in der Tat … das dachte wohl auch unsere Regierung und pfiff auf Art. 35 und die bewährte (und auf bitteren Erfahrungen 1933-45 beruhende) Aufgabenteilung zwischen Polizei und Militär, wie auch folgendes G8-Video zeigt: G8-TV

Laut ddp ist die Bundeswehr

zur Sicherung des G8-Gipfels mit 1100 Soldaten und Mitarbeitern im Einsatz. Für Transporte wurden sechs so genannte Verbindungsboote und mehrere Hubschrauber bereit gestellt. Zur Überwachung des Ostseebades werden Panzerspähwagen vom Typ Fennek und eine Fregatte eingesetzt. Die Luftwaffe kontrolliert das Geschehen am Himmel. Außerdem sind zwei Minenjagdboote im Einsatz. Angefordert wurde die Bundeswehr vom Land Mecklenburg Vorpommern und vom Bundespresseamt. Artikel 35 des Grundgesetzes erlaubt den Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren auf dem Wege der technischen-logistischen Amtshilfe. Danach kann die Bundeswehr «zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung» in Fällen von besonderer Bedeutung angefordert werden, «wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte».

Artikel 35 kann ich diese Legitimierung hingegen nicht entnehmen. Ich vermute eher, man wird sich diesbezüglich auf Artikel 87a Abs. 4 berufen:

Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.

Ob dies allerdings gerechtfertigt ist, wage ich zu bezweifeln und wohl nicht nur ich.

Dazu fällt mir ein alter Spruch aus meiner Jugendzeit ein: Legal? Illegal? Scheißegal!

Es wird wohl wirklich angesichts allem, was da so in den letzten Jahren in diesem Staate geschieht allerhöchste Zeit, unsere Regierung unter Beobachtung vom Verfassungsschutz zu stellen, bevor es zu spät ist … wenn es nicht schon zu spät ist …

(Ver-)Fassungslos …