Bundeswehreinsatz beim G8 (Nachtrag)

Also, soweit ich das nun überblicke, bezieht man sich zur Rechtfertigung des Einsatzes tatsächlich auf Art. 35 GG und zwar Abs. 1:

(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

Dies geht aus der Antwort zu dieser Kleinen Anfrage hervor:

Die Unterstützung der Bundeswehr beschränkt sich auf das Erbringen technisch-logistischer Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 GG.

Dann ist ja alles in Butter, oder?

Frei nach Einstein: Alles ist relativ. Alles halt Auslegungssache …

Bundeswehreinsatz beim G8

Art. 35 GG besagt, dass ein Bundeswehreinsatz im Inneren nur bei besonders schweren Naturkatastrophen und Unglücksfällen erlaubt ist. Die Sicht des G8 als schwere Naturkatastrophe bzw. schwerer Unglücksfall ist überlegenswert, in der Tat … das dachte wohl auch unsere Regierung und pfiff auf Art. 35 und die bewährte (und auf bitteren Erfahrungen 1933-45 beruhende) Aufgabenteilung zwischen Polizei und Militär, wie auch folgendes G8-Video zeigt: G8-TV

Laut ddp ist die Bundeswehr

zur Sicherung des G8-Gipfels mit 1100 Soldaten und Mitarbeitern im Einsatz. Für Transporte wurden sechs so genannte Verbindungsboote und mehrere Hubschrauber bereit gestellt. Zur Überwachung des Ostseebades werden Panzerspähwagen vom Typ Fennek und eine Fregatte eingesetzt. Die Luftwaffe kontrolliert das Geschehen am Himmel. Außerdem sind zwei Minenjagdboote im Einsatz. Angefordert wurde die Bundeswehr vom Land Mecklenburg Vorpommern und vom Bundespresseamt. Artikel 35 des Grundgesetzes erlaubt den Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren auf dem Wege der technischen-logistischen Amtshilfe. Danach kann die Bundeswehr «zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung» in Fällen von besonderer Bedeutung angefordert werden, «wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte».

Artikel 35 kann ich diese Legitimierung hingegen nicht entnehmen. Ich vermute eher, man wird sich diesbezüglich auf Artikel 87a Abs. 4 berufen:

Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.

Ob dies allerdings gerechtfertigt ist, wage ich zu bezweifeln und wohl nicht nur ich.

Dazu fällt mir ein alter Spruch aus meiner Jugendzeit ein: Legal? Illegal? Scheißegal!

Es wird wohl wirklich angesichts allem, was da so in den letzten Jahren in diesem Staate geschieht allerhöchste Zeit, unsere Regierung unter Beobachtung vom Verfassungsschutz zu stellen, bevor es zu spät ist … wenn es nicht schon zu spät ist …

(Ver-)Fassungslos …

Wenn Inkompetenz entscheidet … (Teil 2)

Über unseren Mielke 2.0 sowie die Stasi 2.0 habe ich mich ja hier ebenso wie über die offensichtliche Inkompetenz unserer „Führung“ schon mehrfach ausgelassen. Nun haben sie zu einem neuen Schlag ausgeholt – immer frei nach dem Motto: Wir können noch blöder …

Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet Bundestrojaner Tür und Tor

Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.

Damit handelten die Abgeordneten entgegen dem ausdrücklichen Rat der in den Ausschüssen bei der Beratung des Gesetzes gehörten Experten aus Wissenschaft und Praxis. Auch von Seiten der Internetwirtschaft und vom Bundesrat war die Gesetzesänderung scharf kritisiert worden. Mit Ausnahme der PDS und eines einsamen SPD-Abgeordneten votierte nun die ganz große Koalition der Ahnungslosen dafür, Deutschland zur Berufsverbotszone für Computersicherheitsexperten zu machen. […]

Andy Müller-Maguhn, Sprecher des Chaos Computer Club, kommentierte: „Das Verbot des Besitzes von Computersicherheitswerkzeugen öffnet auch dem Einsatz des Bundestrojaners Tür und Tor. Industrie und Bürgern wird systematisch die Möglichkeit genommen, ihre Systeme adäquat auf Sicherheit zu überprüfen. Dieses Verbot gefährdet die Sicherheit des IT-Standorts Deutschland.“ […]

Weiter lesen beim CCC …

Liebesarbeiter – Beruf mit Zukunft?

Aus: Zehentbauer/Rott: Das Liebe Prinzip:

Beruf mit Zukunft – Liebesarbeiter

Die russischen Soziologen Nikolai Kondratieff und Leo Nefiodow haben festgestellt, dass sich das Industriezeitalter (seit 1780) in mehrere Konjunkturzyklen einteilen lässt (von der Erfindung der Dampfkraft über die Eisenbahn bis zur Informationstechnologie); am Ende eines jeweiligen Zyklus verbreitet sich Massenarbeitslosigkeit. Die Informationstechnologie des derzeitigen Zeitalters verliert – nach Nefiodow – langsam ihre zentrale Bedeutung und wird wie die Eisenbahn zur Selbstverständlichkeit; die millionenfach freiwerdenden Arbeitskräfte sollen dann einem neuen Zyklus zur Verfügung stehen. Nefiodow sieht als neue Epoche die ganzheitliche Gesundung von Mensch und Natur und die Mobilisierung psychosozialer Potenziale, die überdies das derzeitig unerträgliche Nord-Süd-Gefälle zwischen Reich und Arm nivelliert.

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Boah! Is‘ der dick … Mann!

„Die Deutschen sind die dicksten Europäer“ schlug es einem diese Tage, egal ob Zeitung, Radio, TV etc. entgegen. „Dreiviertel der Deutschen sind übergewichtig“

Ab in die Ecke, schämen, ihr Fresssäcke!

Ich bin von Natur aus neugierig, mein Hirn will immer was zu tun haben (sonst kommt es auf noch dümmere Gedanken, als sowieso schon 😉 ) und ich brauchte eine gute Ausrede, um am PC zu sitzen, statt mit meinen Walkingstöcken Oerlinghausens Wälder unsicher zu machen … und überhaupt, der Akku meines MP3-Players war auch leer … also habe ich etwas Fingersport betrieben und mal gegoogelt.

Schauerliches, was sich da offenbarte! 😉

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